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Wolf Gebäudetechnik
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Förder­ung von Einbruch­schutz

Ihre Investition im Bereich Einbruch­schutz sowie entsprech­ende Präventiv­maß­nahmen werden von staat­licher Seite durch verschiedene Förder­programme unter­stützt.

Mann mit Taschenlampe
Das Gefühl von Sicherheit ist unbezahlbar. Wenn Sie dafür in Einbruchschutz investieren, sollten Sie sich die staatlichen Fördergelder nicht durch die Lappen gehen lassen!

TIPP: Der Einbau einbruch­hemmender (barriere­armer) Fenster, Balkon- und Terrassen­türen wird nach wie vor von der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA "Einzel­maß­nahmen an der Gebäude­hülle (BAFA)" gefördert.

Statt eines Zu­schusses können Sie einen zins­günstigen Kredit bean­tragen. Dafür können Sie das KfW-Programm "159 Alters­gerecht Umbauen – Kredit" nutzen, welches barriere­reduzierende Maß­nahmen und Einbruch­sicher­heit fördert.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit dem Kredit der KfW "Altersgerecht umbauen" (159) gefördert. Das sind im einzelnen:

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Querriegel­schlösser, Kasten­riegelschlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenstergriffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelung
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen

KfW - Einbruchschutz "Altersgerecht Umbauen" (159)

Wer wird gefördert?

Vorraus­setzung für die Förder­möglichkeit ist, dass Sie eine Privat­person sind.

  • Eigen­tümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit max. zwei Wohn­einheiten sowie Wohnungs­eigentümer,
  • Käufer eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  • Privat­personen einer Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft (WEG) oder Mieter

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